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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Anzeigenkunden von blickpunkt


Geltungsbereich

Diese AGB gelten ausschließlich für Anzeigenaufträge von Unternehmen (Unternehmern im Sinne des § 14 BGB) und nicht für Privatpersonen oder Abonnenten. Ein Anzeigenauftrag im Sinne dieser AGB ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbetreibenden in der Druckausgabe von blickpunkt. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verlag stimmt ihnen ausdrücklich zu.

Vertragsabschluss, Angebot und Annahme

  • Ein Vertrag über die Schaltung einer Anzeige kommt erst durch eine schriftliche oder per E‑Mail übermittelte Bestätigung des Verlags zustande. Vor- und mündliche Auskünfte des Verlages sind unverbindlich, bis der Auftrag bestätigt ist.
  • Nachträgliche Änderungen (z.B. Platzierungswünsche oder Terminverschiebungen) sind nur mit Zustimmung beider Parteien wirksam. Der Verlag behält sich vor, bei Bedarf ein neues Angebot zu unterbreiten.

Platzierung und Gestaltung der Anzeige

  • Platzierung: Vorgaben des Kunden zur Rubrik oder zum konkreten Platz sind für den Verlag unverbindlich. Es besteht keine Garantie auf einen bestimmten Druckseitenplatz, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart. Ein Ausschluss von Mitbewerbern ist nicht möglich.
  • Gestaltung: Der Verlag legt Anzeigen nach redaktionellen Gesichtspunkten an. Anzeigen, die so gestaltet sind, dass sie wie redaktioneller Inhalt wirken, werden deutlich mit „Anzeige“ gekennzeichnet. Werden keine konkreten Größenangaben gemacht, behält sich der Verlag vor, das nächstmögliche Anzeigenformat zu verwenden.
  • Editorial-äquivalente Werbung: Für Sonderwerbeformen (z.B. Advertorials, Beilagen) gelten ergänzend gesonderte Regelungen. Beilagen werden nur nach Vorlage eines druckfertigen Musters angenommen.

Verantwortung für Anzeigeninhalte und Rechte Dritter

  • Inhaltliche Haftung: Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für die Rechtmäßigkeit und Zulässigkeit des Anzeigeninhalts. Er versichert, dass alle überlassenen Texte, Bilder und Logos frei von Rechten Dritter (Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte) sind. Eingesandtes Bildmaterial muss ausdrücklich „frei von Rechten Dritter“ sein.
  • Nutzungsrechte: Der Auftraggeber garantiert, Inhaber aller erforderlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Anzeigenvorlagen zu sein. Er räumt dem Verlag ein einfaches, auf den Vertragszweck beschränktes Nutzungsrecht an dem Werbemittel ein.
  • Freistellung: Für den Fall, dass Dritte Ansprüche gegen den Verlag wegen einer Anzeige geltend machen (z.B. wegen Rechtsverletzungen), stellt der Auftraggeber den Verlag von diesen Ansprüchen frei und übernimmt alle daraus entstehenden Kosten und Schäden.
  • Keine Prüfung durch Verlag: Der Verlag ist nicht verpflichtet, eingereichte Anzeigen auf Rechtsverstöße (z.B. Marken- oder Urheberrechtsverletzungen, Wettbewerbsvorschriften) zu prüfen. Für Fehler oder Rechtsmängel im Anzeigentext übernimmt der Verlag keine Haftun.

Ablehnungs- und Rücktrittsrecht des Verlags

  • Ablehnung: Der Verlag behält sich das Recht vor, Anzeigenaufträge (auch Einzelaufträge im Rahmen von Abschlussvereinbarungen) aus sachlich gerechtfertigten Gründen abzulehnen. Das gilt insbesondere, wenn der Inhalt gesetzeswidrig oder für den Verlag unzumutbar ist. Bei solchen Ablehnungen wird der Auftraggeber umgehend informiert.
  • Sonderwerbeformen: Anzeigen mit Fremdanzeigen, Kollektivwerbung oder Warenproben sowie Beilagen, die den Eindruck eines Verlagesbestands­teils erwecken, werden nicht angenommen. Bei Beilagen ist eine rechtzeitige Vorlage eines Musters zur Prüfung erforderlich.
  • Stornierung: Eine Stornierung des Anzeigenauftrags ist bis zum vereinbarten Buchungsschluss (Anzeigenschluss) kostenlos möglich. Erfolgt eine Stornierung nach diesem Termin oder wird die Druckvorlage nicht fristgerecht geliefert, behält sich der Verlag vor, den vollen Anzeigenpreis in Rechnung zu stellen. Bereits entstandene Aufwendungen (Satzkosten o. Ä.) können in Rechnung gestellt werden.

Termine, Fristen und Anlieferung

  • Anzeigenschluss: Die im Mediadatenblatt bzw. in der Preisliste genannten Termine für Anzeigenbuchung und Druckunterlagenschluss sind verbindlich. Überschreitet der Auftraggeber diese Termine, kann der Verlag die Veröffentlichung der Anzeige im gewünschten Heft nicht mehr garantieren.
  • Lieferung von Druckdaten: Der Auftraggeber muss druckfähige Daten (Texte, Bilder) rechtzeitig bereitstellen. Für mangelhafte oder beschädigte Dateien kann der Verlag die Nachlieferung einwandfreier Daten verlangen. Bleibt die Nachlieferung aus, verwendet der Verlag das vorhandene Material ohne Gewähr für das Druckergebnis. Eine unverlangte Übermittlung von Daten stellt noch keinen Auftrag dar; der Auftrag muss ausdrücklich erteilt werden.
  • Probeabzug / Druckfreigabe: Probeabzüge (Druckfahnen) werden nur auf ausdrücklichen Wunsch erstellt. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, eingehaltene Korrekturen am Probeabzug rechtzeitig zurückzusenden. Kommt eine rechtzeitig zugesandte Korrekturfahne nicht innerhalb der gesetzten Frist zurück, gilt die Anzeige als freigegeben und druckt so, wie sie vorlieg.

Preise, Rabatte und Zahlungsbedingungen

  • Preisfestsetzung: Es gelten die zum Zeitpunkt des Auftragseingangs veröffentlichen Preise und Rabattkonditionen des Verlags. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei längerfristigen Anzeigenabschlüssen richten sich die Rabatte nach den tatsächlichen Abnahmemengen. Ein zu viel gewährter Rabatt wird nachberechnet; erreicht der Kunde mehr Anzeigen als vereinbart, erhält er einen zusätzlichen Nachlass.
  • Preisänderungen: Ändern sich die Anzeigenpreise während der Laufzeit eines Abschlussvertrags, gelten die neuen Preise sofort, sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.
  • Rechnung und Fälligkeit: Sofern keine Vorauszahlung vereinbart ist, erhält der Auftraggeber die Rechnung nach Veröffentlichung der Anzeige. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen Frist ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen. Es gilt eine Zahlungsfrist von 14 Tagen.
  • Zahlungsverzug: Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, werden Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz sowie etwaige Mahn- und Inkassokosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug weitere Anzeigen bis zur vollständigen Begleichung zurückhalten und Vorauszahlung für noch ausstehende Leistungen verlangen.

Haftungsbeschränkung

  • Haftungsumfang: Die Haftung des Verlags ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Verlag nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
  • Ausschluss: Jegliche Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Der Verlag haftet nicht für mangelhafte Lesbarkeit handschriftlich übermittelter Anzeigen oder bei fehlender oder verspäteter Rückmeldung des Kunden nach Korrekturabzug.
  • Reklamationen: Offensichtliche Mängel bei Druck und Abdruck müssen innerhalb einer kurzen Frist (z.B. 8 Tage) nach Erhalt von Rechnung und Belegschrift schriftlich gerügt werden. Unterbleibt eine rechtzeitige Mängelanzeige, erlöschen etwaige Ansprüche des Auftraggebers.

Datenschutz

Der Verlag weist darauf hin, dass personenbezogene Daten des Auftraggebers gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen (DSGVO, BDSG) verarbeitet werden. Der Anzeigenauftrag wird unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Vorgaben abgewickelt. Soweit erforderlich, werden Datenschutzvereinbarungen (z.B. Auftragsverarbeitungsvertrag) getroffen. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung des Verlags.

Gerichtsstand und anwendbares Recht

  • Erfüllungsort: Erfüllungsort für alle Leistungen des Verlags ist Wangen im Allgäu.
  • Gerichtsstand: Sofern der Auftraggeber Kaufmann ist, vereinbaren die Parteien den Sitz des Verlags als Gerichtsstand. Das gleiche gilt für juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
  • Rechtswahl: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.