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Sicher überweisen: IBAN-Abgleich wird Pflicht ab Oktober 2025

Ab dem 9. Oktober 2025 führen deutsche Banken einen verpflichtenden IBAN-Abgleich ein. Damit wird erstmals überprüft, ob Empfängername und Kontonummer tatsächlich zusammenpassen – ein wichtiger Schritt gegen Betrug und Fehlüberweisungen. Für Bankkundinnen und -kunden bedeutet das mehr Sicherheit, aber auch mehr Aufmerksamkeit beim Onlinebanking.

Ab dem 9. Oktober 2025 gilt in Deutschland eine neue Regelung, die den Zahlungsverkehr sicherer machen soll: Banken sind verpflichtet, bei jeder Überweisung zu prüfen, ob der angegebene Empfängername zur verwendeten IBAN passt. Der sogenannte IBAN-Abgleich wurde auf europäischer Ebene beschlossen und setzt eine EU-Verordnung um, die darauf abzielt, Betrug und Fehlüberweisungen deutlich zu reduzieren.

Bislang war es möglich, eine Überweisung durchzuführen, selbst wenn der Name des Empfängers nicht mit dem tatsächlichen Kontoinhaber übereinstimmte. Entscheidend war allein die IBAN – wer diese richtig kannte, konnte Zahlungen empfangen, auch wenn der angegebene Name völlig anders lautete. Das bot Spielraum für Betrug: Kriminelle konnten etwa durch gefälschte Rechnungen Geld auf eigene Konten umlenken, ohne dass der Name auf dem Konto auffiel. Auch bei harmlosen Tippfehlern oder Verwechslungen hatten Bankkunden bisher kaum eine Chance, das Geld zurückzuerhalten, wenn es einmal überwiesen war.

Mit dem neuen System soll das künftig anders sein. Sobald eine Überweisung eingegeben wird – ob online, über das Smartphone oder am Schalter – prüft die Bank automatisch, ob Name und IBAN zueinanderpassen. Das Ergebnis wird dem Kunden in Echtzeit angezeigt. Stimmt beides überein, kann die Zahlung wie gewohnt erfolgen. Gibt es kleinere Abweichungen, etwa durch Tippfehler oder Namenszusätze, wird darauf hingewiesen. Stimmen die Angaben gar nicht überein, erscheint eine deutliche Warnung. Die Entscheidung, ob die Überweisung trotzdem durchgeführt wird, liegt jedoch weiterhin beim Kunden. Eine automatische Sperre ist nicht vorgesehen, da es auch legitime Gründe geben kann, warum Name und Konto nicht exakt übereinstimmen – etwa bei Firmen mit unterschiedlichen Handelsbezeichnungen.

Ein Beispiel zeigt, wie das künftig aussehen kann: Wer eine Überweisung an „Autohaus Meier GmbH“ mit der IBAN eines privaten Kontos von „Max Meier“ eingibt, erhält eine Warnmeldung, weil Name und Konto nicht zusammenpassen. Der Kunde kann dann prüfen, ob die Daten korrekt sind, bevor er den Auftrag bestätigt. Ebenso wird jemand, der versehentlich einen Buchstaben im Namen vertippt, etwa „Maier“ statt „Meier“, zwar einen Hinweis bekommen, die Überweisung aber trotzdem ausführen können. Ziel ist es, den Nutzer zu sensibilisieren, ohne den Zahlungsprozess unnötig zu blockieren. Der IBAN-Abgleich betrifft alle SEPA-Überweisungen innerhalb des Euro-Zahlungsraums. Nicht erfasst sind Zahlungen in Länder außerhalb der EU, beispielsweise in die Schweiz oder nach Großbritannien. Auch bei bestimmten Sonderformen, etwa handschriftlichen Überweisungsformularen, können technische Unterschiede bestehen, da hier der digitale Abgleich schwieriger umzusetzen ist.

Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet die Umstellung vor allem mehr Sicherheit, aber auch eine gewisse Umgewöhnung. Gerade in den ersten Wochen nach Einführung könnten Warnmeldungen häufiger auftreten, weil gespeicherte Empfängerdaten in Onlinebanking-Systemen nicht immer vollständig oder exakt hinterlegt sind. Wer viele Überweisungen an Geschäftspartner tätigt oder mehrere Daueraufträge eingerichtet hat, sollte die Angaben vorab prüfen. Auch Unternehmen mit komplexen Namensstrukturen oder Tochtergesellschaften werden vermutlich häufiger mit Hinweisen konfrontiert, wenn die Schreibweise nicht exakt übereinstimmt. Der Abgleich von Name und IBAN ist Teil einer größeren Reform des europäischen Zahlungsverkehrs. Parallel dazu wird ab Oktober 2025 auch die Echtzeitüberweisung zur Pflicht: Jede Bank muss dann sicherstellen, dass Überweisungen innerhalb von zehn Sekunden auf dem Zielkonto ankommen – rund um die Uhr, an sieben Tagen in der Woche. In Verbindung mit dem Namensabgleich entsteht so ein System, das Zahlungen nicht nur schneller, sondern auch sicherer macht. Gleichzeitig bringt die Neuerung technische und organisatorische Herausforderungen mit sich. Banken müssen ihre Systeme anpassen, Schnittstellen schaffen und Datenschutzstandards einhalten. Der Austausch von Namensdaten zwischen Instituten ist sensibel, da personenbezogene Informationen verarbeitet werden. Nach der EU-Verordnung dürfen diese Daten ausschließlich zur Verifizierung und nicht zu anderen Zwecken verwendet werden.

In der Praxis dürfte der IBAN-Abgleich dazu beitragen, dass viele Fehler und Betrugsversuche gar nicht erst passieren. Wer etwa auf eine gefälschte Handwerkerrechnung hereinfällt, wird künftig gewarnt, wenn die angegebene IBAN nicht mit dem tatsächlichen Konto des Unternehmens übereinstimmt. Auch Missverständnisse bei größeren Geldtransfers – etwa beim Immobilienkauf – könnten dadurch verhindert werden. Dennoch bleibt Eigenverantwortung gefragt. Banken weisen darauf hin, dass die neue Regelung kein Garant für absolute Sicherheit ist. Wenn ein Kunde trotz Warnung eine Überweisung bestätigt, trägt er weiterhin das Risiko. Der IBAN-Abgleich ist somit keine Bevormundung, sondern eine zusätzliche Kontrollinstanz, die Fehlentscheidungen verhindern kann.

Mit dem Start im Oktober 2025 wird der Zahlungsverkehr in Deutschland transparenter und moderner. Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten erstmals eine Rückmeldung darüber, ob Name und Konto tatsächlich zusammengehören – ein Schritt, der längst überfällig erscheint in einer Zeit, in der digitale Überweisungen zur Selbstverständlichkeit geworden sind.

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Blickpunkt Magazin
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